Keine Abstimmung über Tunnelprojektierungskredit
Die Volksabstimmung vom 27. September 2020 über einen Tunnelprojektierungskredit ist ersatzlos abgesagt. Grund dafür ist das neu erarbeitete Fahrplankonzept 2035 der Appenzeller Bahnen. Die damit verbundenen Abklärungen ergaben, dass eine Tunnellösung aus Fahrplansicht kein praktikabler Lösungsansatz ist, wie AB-Direktor Thomas Baumgartner an der Medienkonferenz vom 12. August 2020 betonte.
In Teufen kann nicht wie geplant am 27. September 2020 über einen Tunnelkredit abgestimmt werden. Dies weil der zur Diskussion stehende Einspurtunnel den aktuellen Kenntnissen zur Folge nicht praktikabel ist. Ein Tunnel würde es nicht erlauben, dass die Fernverkehrsanschlüsse in St.Gallen optimal gewährleistet sind. Es müsste immer ein Zug auf den Gegenzug warten, bis der Tunnel wieder frei ist. Dadurch ginge jene Zeit verloren, welche für das Umsteigen am Bahnhof St.Gallen gemäss der neuen Planung der SBB nötig ist.
Dölf Biasotto, Ausserrhoder Regierungsrat sowie AB-Direktor Thomas Baumgartner schilderten an der Medienorientierung vom 12. August 2020, wie es zu diesem Sachverhalt kam: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am 30. März 2020 das Begleitdokument zum Angebotskonzept 2035 erlassen. Darin legt das BAV die Ankunfts- und Abfahrtszeiten des Fernverkehrs und der wichtigsten S-Bahnen verbindlich fest. Das betrifft auch den Knoten St.Gallen und die zur Erbringung dieses Angebotes notwendigen Infrastrukturen. Das Angebotskonzept bildet den Stand des Bundesbeschlusses zum Ausbauschritt 2035 ab und löst das bisherige Angebotskonzept 2025 als Planungsgrundlage ab.
In der Folge beauftragten die Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden die Appenzeller Bahnen, ihr Angebot am neuen und nun gefestigten Angebotskonzept 2035 der SBB auszurichten. Die AB haben mit Unterstützung eines externen Ingenieurbüros ein Fahrplan-Entwicklungskonzept erarbeitet und dieses den besagten Kantonen Ende Juni 2020 eingereicht. Das Konzept ist derzeit in der Beratung in den drei Kantonen. Entscheide über die Varianten und Entwicklungsschritte sind noch nicht gefallen.
Thomas Baumgartner zeichnete die wichtigsten Ziele der Angebotsplanung 2035 auf:
• Erhöhung der Fahrplanstabilität insbesondere im Stadtbereich, per Dezember 2020
• Optimierungen von Anschlüssen
• Herstellung von Reiseverbindungen, die in beide Fahrtrichtungen identisch sind
• Verdichtung des Angebots an Schnellzügen und somit Halt mit Viertelstundentakt an allen Haltestellen [heute haben einige Haltestellen Taktlücken].
• Reisezeitverkürzungen zwischen Appenzell und St.Gallen
In den nächsten 15 Jahren sind zwei Zeiträume zu beachten, in denen sich im Bahnhof St.Gallen das übergeordnete Fahrplankonzept der Intercityzüge wesentlich ändert:
Dezember 2020: IC nach Zürich zur Minute 58 statt zur Minute 25 und (zeitweise 28)
[heute 25 und zeitweise 55]
Dezember 2034: IC nach Zürich zur Minute 01 und zur Minute 33
Diese Anschlusssicherung ist aufgrund der aktuell bekannten Grundlagen jedoch halbstündlich nur möglich, wenn sich die Züge nicht mehr im Bahnhof Teufen, sondern zwischen dem Bahnhof Teufen und Stofel kreuzen. Eine einspurige Lösung zwischen Bahnhof Teufen und Stofel verhindert den Anschluss an den schnellen IC nach Zürich und vor allem umgekehrt. Damit können die AB Begehren aus der Bevölkerung und von der Politik nur mit der Doppelspur erfüllen.
Nur Doppelspur ist zukunftsfähig
Das kantonale Bau- und Volkswirtschaftsdepartement möchte als Hauptbesteller der Regionalverkehrsleistungen der AB die Entwicklungsschritte, welche zum Fahrplanangebot 2035 führen und Infrastrukturen voraussetzen, in einer Absichtserklärung festhalten. Dölf Biasotto erwähnte, dass dazu noch Zusatzabklärungen zu treffen seien. Zudem ist verbindlich zu verifizieren, dass die Angebotsannahmen auch zutreffen. Mit einer Zusatzstudie soll dies erzielt werden. Diese soll den Nachbarkantonen und dem Bund sowie der Gemeinde Teufen - nach Vorliegen aller Abklärungen - unterbreitet werden. Anschliessend beauftragen die Besteller die AB mit den weiteren Schritten. Ein Plangenehmigungsverfahren für eine einspurige Streckenführung dürfen die AB aus dem aktuellen Kenntnisstand nicht einleiten. Anhand aktueller Fakten und Studien, sei nur die Doppelspur zukunftsfähig. Aus diesem Grund haben die AB und das Departement Bau und Volkswirtschaft vom Gemeinderat Teufen verlangt, von der Durchführung einer Volksabstimmung über einen Projektierungskredit für eine Tunnellösung abzusehen.
Zusatzabklärungen sollten bis Ende 2020 getroffen sein
Innerhalb besagter Zusatzstudie gilt es insbesondere die Angebotsvarianten zu referenzieren und die notwendigen Infrastrukturen auf der ganzen Strecke Trogen-St.Gallen-Appenzell zu bestimmen. Die Zusatzabklärungen sollen bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Anschliessend können die weiteren Schritte zwischen Bund, Kantonen und der Gemeinde Teufen beschlossen werden.
Nun gilt Abstimmungsresultat vom 21. Mai 2017
Gemeindepräsident Reto Altherr erwähnte, dass der gesamte Gemeinderat schweren Herzens die Tatsache zur Kenntnis nehmen musste, dass die AB als Bauherrin aus den vorliegenden Gründen, neu nur noch eine Doppelspurvariante dem BAV einreichen kann. Altherr betonte weiter, dass der Gemeinderat alles versucht habe, die festgefahrene Situation zu lösen und dass das Gremium den Teufener Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gerne den Projektierungskredit unterbreitet hätte. Schliesslich hätte das entsprechende Abstimmungsedikt just am 12. August 2020 in Druck gehen sollen.
Vorausgesetzt, die Verifikation kommt nicht zu völlig neuen Schlüssen, gilt nun die unveränderte Ausgangslage der letzten Abstimmung (Kurztunnel Schützengarten-Bahnhof Teufen). In jenem Edikt ist klar festgehalten, dass bei einer Ablehnung der Kurztunnel-Initiative die Doppelspurinitiative vom Stofel bis zum Dorfzentrum weiterbearbeitet wird. Auf eine entsprechende Frage hin erwähnte Thomas Baumgartner, dass momentan keine Machbarkeitsstudie für eine allfällige Doppelspur-Tunnelvariante vorliege. Eine solche Variante wäre vermutlich insgesamt und insbesondere beim Nadelöhr Stofel - wenn überhaupt - nur unter immensen baulichen, zeitlichen und finanziellen Aufwendungen möglich.
Weitere Antworten und Fakten rund um die Absage der Tunnelprojektierungskredit-Abstimmung lesen Sie hier.