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FAQs zur Abstimmungsabsage

AB-Direktor Thomas Baumgartner sowie Gemeinderatspräsident Reto Altherr liefern Fakten und Erklärungen rund um die Absage der Volksabstimmung über einen Tunnelprojektierungskredit, die am 12. August 2020 publik wurde.

Ein einspuriger Tunnel in Teufen ist laut Appenzeller Bahnen keine zulässige Lösung, wie an einer Medienorientierung vom 12. August 2020 von AB-Direktor Thomas Baumgartner zu erfahren war. In der Folge dieser Feststellung musste der Gemeinderat Teufen die für den 27. September 2020 geplante Volksabstimmung über einen Tunnelprojektierungskredit kurzerhand absagen. Nachstehend beantworten Thomas Baumgartner sowie Reto Altherr einige Fragen im Zusammenhang mit dieser Abstimmungsabsage.

Würden die AB einen Doppelspurtunnel projektieren, bauen und betreiben?
Wenn die technische und betriebliche Machbarkeit sowie die Finanzierung gesichert sind, kann die AB das Angebotskonzept auch mit einem doppelspurigen Tunnel sicherstellen. Die Machbarkeit des Anschlusses eines doppelspurigen Tunnels - insbesondere im Raum Stofel - müsste sehr genau geprüft werden. Die AB beurteilen das als sehr kritisch.

Warum unterbreitet die Gemeinde den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern keinen Projektierungskredit für einen Doppelspurtunnel?
Dessen Machbarkeit ist nicht nachgewiesen. Ein doppelspuriger Tunnel wäre von Grund auf neu zu planen. Die zeitliche Verzögerung wäre sehr gross, die Risiken wären auch viel grösser. Es kämen so viele neue Fragen, dass man wohl über eine Planungszone nachdenken müsste. Für so ein Mammutprojekt ist die Machbarkeit nicht geklärt. Und ohne Klärung kann auch kein Projekt vorgelegt werden.

Warum kommen die AB erst jetzt mit dem neuen Angebotskonzept?
Die Angebotsplanung im schweizerischen Bahnnetz erfolgt top-down. Zuerst wird das Fernverkehrsnetz geplant, dann die wichtigen, normalspurigen S-Bahnen. Erst am Schluss können die Anschlussbahnen, wie hier die AB, planen. Das gilt im Übrigen auch für die Busse. Die gesicherten Grundlagen seitens des Bundes für das Angebotskonzept 2035 lagen erst im März dieses Jahres vor. Daher konnten die AB ihre Planung erst ab diesem Zeitpunkt aktualisieren.

Wie gefestigt sind diese Fahrplanvarianten?
Das Fahrplankonzept der AB wurde von einer fachlich bestens ausgewiesenen, externen Firma erstellt und mehrfach verifiziert. Die Angaben des Bundes bzw. der SBB sind für die AB verbindlich. Das Angebotskonzept der AB ist gefestigt, die Auswirkungen auf die bauliche Infrastruktur und damit auf die erforderlichen Kreuzungsstellen sind eindeutig. Nur eine Doppelspur zwischen dem Bahnhof Teufen und Stofel stellt die nötige, deutlich höhere betriebliche Flexibilität zur Verfügung, die den Ansprüchen der Region und auch den Entwicklungsvorstellungen der Besteller genügt.

Wird in der nun vom Bund und den AB zu erstellenden Zusatzstudie der Einspurtunnel berücksichtigt?
Es werden abgleitet vom idealen Angebotskonzept alle Auswirkungen auf die Infrastruktur der Bahn geprüft. Der Betrachtungsperimeter bezieht sich dabei auf die Strecken Trogen-St.Gallen-Appenzell.

Ist das ein Trick/Schachzug, um den von Kanton, Gemeinde und Bahn nicht gewünschten Tunnel zu verwerfen und die Doppelspur zu erzwingen?
Nein. Die AB sind verpflichtet, diejenige Infrastruktur zu planen und zu realisieren, welche die Umsetzung des Angebotskonzeptes 2035 gewährleistet. Alles andere ist unverantwortlich. Die Nachteile des Tunnels hinsichtlich der Fahrplanstabilität wurden von den AB immer dargelegt.

Mit dem Einspurtunnel können die Anschlüsse an den IC nicht sichergestellt werden, so what? Man kann ja einen Zug früher nehmen. Dann ist der Anschluss gesichert.
Das ist so. Aber mit diesem Argument können schweizweit alle Fahrplandiskussionen abgeklemmt und den Leuten gesagt werden, sie müssten einfach mehr Zeit einrechnen. Wollen das die Bahnnutzenden? Wollen wir das? Zudem wird der Viertelstundentakt nicht an allen Wochentagen und auch nicht während dem ganzen Tag angeboten. Ausserdem haben der Kt. AI und die Gemeinden Gais und Bühler keinen Viertelstundentakt. Somit ist diese Variante nicht kundenfreundlich.

Stofel, Sternen und Lustmühle haben den Viertelstundentakt auch nicht immer, da zwischendurch der Schnellzug verkehrt. Bleibt dieser Zustand?
Nein, mit der Inbetriebnahme der Kreuzungsstellen Eggli (Ende 2022) und Güterbahnhof werden die Schnellzüge nicht mehr im Trasse des Viertelstundentaktes gefahren. Das heisst dann, dass auch Stofel, Sternen und Lustmühle den regelmässigen Viertelstundentakt in der HVZ erhalten werden. Die Schnellzüge werden ab Dezember 2022 überlagert geführt.

Hat die Interpellation von Kantonsrat Tischhauser, welche just diese Fernverkehrsanschlüsse verlangt, den Entscheid zum Bau der Doppelspur und dem Verzicht auf die Volksabstimmung über den Projektierungskredit beeinflusst?
Nein, aber sie stellt wichtige Fragen. Die Interpellation, die im Übrigen von einer deutlichen Mehrzahl der Kantonsrätinnen und Kantonsräte im Rotbachtal unterzeichnet wurde, zeigt genau, dass die ganze Region ein grosses Interesse an einem guten Fahrplan hat. Sie bestätigt den Willen der Bevölkerung, die Anschlüsse in St.Gallen sicherzustellen. Das muss in jedem Fall gewichtet werden. Der Regierungsrat wird mit den Partnerkantonen das Angebotskonzept 2035 besprechen und anschliessend die Interpellation beantworten.

Die IG Tüüfner Engpass hat ihre Doppelspur-Initiative nicht zurückgezogen und vertritt die Meinung, dass sie zu Unrecht als ungültig erklärt wurde. Was passiert in dieser Sache?
Die Beurteilung der Richtigkeit der Ungültigkeitserklärung ist Gegenstand eines laufenden Verfahrens, welches aktuell beim Regierungsrat liegt.

Was machen Kanton, Gemeinde und AB, wenn in Teufen die nötigen 150 Unterschriften für eine Volksinitiative zusammenkommen, die einen Projektierungskredit für einen Doppelspurtunnel fordert?
Initiativen sind ein demokratisches Volksrecht. Die Gemeinde Teufen würde diese selbstverständlich entgegennehmen und gemäss Gesetz bearbeiten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zur Doppelspur wird nicht besser werden.
[Ergänzung: Gemäss Art. 58b des schweizerischen Eisenbahngesetzes können Dritte zusätzliche oder alternative Massnahmen finanzieren. Die Kostendifferenz zwischen der vom Bund finanzierten Lösung und der von Dritten vorgesehenen Massnahmen muss von Dritten getragen werden Dies gilt auch für einen Doppelspurtunnel. Sofern die Initiative formell und materiell gültig wäre, müsste als erster wichtiger Schritt die technische Machbarkeit eines Doppelspurtunnels, insbesondere dessen Verknüpfung mit der bestehenden Infrastruktur im Raum Stofel, abgeklärt werden. Diese ersten Abklärungen müssten bereits von der Gemeinde finanziert werden.]

Wie ist die Zusammenarbeit mit der IG?
Der Gemeinderat hat die Initiative betreffend Abstimmung über eine Doppelspur zwischen Bahnhof und Stofel für ungültig erklärt und eine Abstimmung zu einem Projektierungskredit Tunnelvariante findet nicht statt. Die Fragestellung ist daher für den Gemeinderat nicht mehr aktuell. Weitere Verhandlungen sind daher aktuell nicht angezeigt.

Was kostet nun die Doppelspur?
Das Teilprojekt Doppelspur Bahnhof Teufen- Stofel kostet MCHF 43.3 (inkl. MWSt). In diesem Betrag ist die Sanierung der Kantonsstrasse eingerechnet, nicht aber der Umbau des Bahnhofs Teufen und der Bahnhofkreuzung. Für diese Zahl ist die Finanzierung seitens der AB gesichert. Alternativen, die mehr kosten, müssen durch Dritte finanziert sein.

Kann der Anschluss an den IC von/nach Zürich mit einem Einspurtunnel stündlich sichergestellt werden?
In Fahrtrichtung Teufen-Zürich kann der Anschluss mit einem Einspurtunnel einmal pro Stunde sichergestellt werden. In der Gegenrichtung besteht nie ein Anschluss.

Wie oft kann der Anschluss an den IC von/nach Zürich mit einer doppelspurigen Lösung sichergestellt werden?
Der halbstündliche Anschluss in beiden Fahrtrichtungen kann mit einer Umsteigezeit von drei Minuten sichergestellt werden.