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«Maximal 30 km/h auf der Hauptstrasse»

Die Kantonsingenieure zum geplanten Temporegime auf der Teufner Hauptstrasse

Auf diversen Gemeindestrassen in Teufen sollen sogenannte Tempo-30-Zonen entstehen. Die dazu geplanten Info-Veranstaltungen mussten Corona bedingt abgesagt werden. In einem Interview erläutern der Ausserrhoder Kantonsingenieur Urban Keller und sein Stellvertreter Urs Kast, was in Sachen Hauptstrasse-Temporegime geplant ist.

Was beabsichtigt der Kanton in Sachen Temporegime auf der Hauptstrasse im Dorf?
Urban Keller & Urs Kast: Die Gemeinde Teufen hat zusammen mit dem kantonalen Tiefbauamt im Jahr 2011 umfassende Verkehrsbetrachtungen auf dem Gemeindegebiet durchgeführt. Dazu zählten auch Geschwindigkeitsmessungen. Es zeigte sich, dass der relevante Wert V85 im Dorf zwischen 42 km/h und 44 km/h liegt. Das heisst, 85 % der Autos fahren 44 km/h oder langsamer. Die heute gültige Höchstgeschwindigkeit wird also gut eingehalten, es besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Aber als letzter Mosaikstein für eine gelungene verkehrliche und gestalterische Erneuerung des Dorfkerns bei der zweigleisigen Führung der Bahn durchs Dorf, soll das Geschwindigkeitsregime auf 30 km/h gesenkt werden.

In einer Tempo-30-Zone gilt generell Rechtsvortritt. Wäre das auf der Kantonsstrasse auch so?
Nein, aus zweierlei Gründen nicht. Einerseits sind Trottoirüberfahrten bei allen Einmündungen geplant. Somit haben die Fussgängerinnen und Fussgänger längs der Kantonsstrasse den Vortritt gegenüber dem einmündenden Verkehr. Bei Trottoirüberfahrten gilt der Rechtsvortritt nicht. Zudem ist die Kantonsstrasse St.Gallen-Teufen-Gais eine eidgenössische Durchgangsstrasse. Übergeordnete, verkehrsorientierte Strassen können in eine Tempo-30-Zone integriert werden, bleiben aber vortrittsberechtigt.

Wie sieht der politische Prozess bzw. zeitliche Ablauf aus? Per wann ist die Einführung der Tempo-30-Zone auf der Dorfstrasse in Teufen geplant?
Die Temporeduktion auf der Kantonsstrasse ist Bestandteil des Bahnprojekts. Die beiden Anliegen sind koordiniert. Die Einführung einer Tempo-30-Zone erfordert ein Gutachten welches aufzeigt, dass eine Abweichung von der ordentlichen Geschwindigkeit innerorts gerechtfertigt ist. Der Entwurf des Gutachtens basiert auf dem Doppelspurprojekt und dem Projekt Gestaltung Dorfzentrum der Gemeinde. Die Auflage erfolgt somit im Zuge der gemeinsamen Planauflage von Doppelspurprojekt und Zentrumsgestaltung.

Hätte die Ausdehnung der Tempo-30-Zonen auf der Dorf- bzw. Kantonsstrasse bauliche Massnahmen zur Folge?
Wegen der Bahn sind nur sehr moderate Massnahmen möglich, die im Projektdossier ersichtlich sind.

Wird die Einführung der Tempo-30-Zone unabhängig vom Ausgang Tunnel vs. Doppelspur vorangetrieben?
Nein, das Projekt für eine Änderung des Geschwindigkeitsregimes im Dorf ist wie gesagt sachlich an die Projekte Doppelspur und Gestaltung Dorfzentrum gebunden. Für die Tunnelvariante besteht weder ein Strassen- noch ein Gestaltungsprojekt. Somit kann auch kein Gutachten erstellt werden.

Das bedeutet, ohne Plangenehmigung für die Doppelspur gibt es keine Temposenkung auf der Kantonsstrasse?
Richtig, es gibt keine Planungen des Kantons ausserhalb des Bahnprojekts.

Interview: Rosalie Manser

Mehr zur Tempo 30-Zone gibt es hier