Initative-Gültigkeit wird vom GR geklärt
Der Gemeinderat wird an einer der seiner nächsten Sitzungen darüber befinden, ob die Volksinitiative der IG Tüüfner Engpass gültig ist oder nicht.
Der Gemeinderat Teufen hat kürzlich bekanntgegeben, dass die Volksinitiative der IG Tüüfner Engpass mit 799 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen ist. Damit wurde die laut Gemeindeordnung nötige Unterschriftenanzahl von 150 deutlich übertroffen. Nun will der Gemeinderat an einer der nächsten Sitzungen prüfen, ob der Initiativtext gültig ist. Das Begehren in Form einer allgemeinen Anregung hat folgenden Wortlaut: «Der Gemeinderat wird ersucht, über die Variante Doppelspur durch den Dorfkern abstimmen zu lassen. Den Stimmbürgern sind dabei die Gesamtkosten und die Aufteilung zwischen Bahn/Bund, Kanton und Gemeinde aufzuzeigen.»
Die mit der Volksinitiative verbundenen Ausgaben unterliegen dem obligatorischen Referendum. Weil der Initiative mit der Doppelspur ein Projekt zugrunde liegt, das dem Eisenbahngesetz untersteht, ist momentan noch unklar, ob das Stimmvolk abschliessend darüber befinden darf, heisst es in der entsprechenden Mitteilung des Gemeinderates.
Die IG Tüüfner Engpass beruft sich indes auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Sebastian Heselhaus. Dieser kommt zum Schluss, dass die Initiative rechtsgültig sei.