IG fordert Abstimmung über Doppelspur
Die IG Tüüfner Engpass hat durch Felix Gmünder während der öffentlichen Orientierung vom 25. November 2019 verlauten lassen, sie plane nach wie vor mittels Initiative die Doppelspur an die Urne zu bringen.
Der IG-Initiator äusserte zuhanden der Referenten harsche Kritik, indem er beispielsweise AB-Direktor Thomas Baumgartner als «Vogt von Herisau» betitelte. Die IG wolle mit ihrem Vorhaben «mehr Sicherheit und Platz für den Langsamverkehr generieren und einen Dorfkern gestalten, der für das Gewerbe eine Existenz und für die Bevölkerung lebenswert ist», liess Gmünder die Teilnehmer der öffentlichen Orientierung wissen. Konkrete Pläne, wie diese Vorhaben in die Tat umgesetzt werden sollen, blieb er indes schuldig. Gmünder betonte weiter, die IG wolle nicht über einen Tunnel abstimmen, sondern über die Thematik «Doppelspur: Ja oder Nein». An dieser Stelle sei kurz erläutert, weshalb bisher nie eine Doppelspur-Abstimmung erfolgte:
Der Ausbau der Bahninfrastruktur – so auch die vorgesehene Doppelspur in Teufen – unterliegt eidgenössischer Gesetzgebung (Eisenbahngesetz). Nach dieser sind die Bahnbetreiber für die Projektierung der Bahninfrastruktur verantwortlich. Die Kosten für diese Projekte trägt der Bund. Dritte, wie beispielsweise Kanton oder Gemeinde, können Projektalternativen einbringen, müssen den finanziellen Mehraufwand jedoch selber tragen. Da die Doppelspur das Projekt der Appenzeller Bahnen AG ist und dementsprechend der Bund deren Finanzierung übernimmt, mussten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger noch nie über die Doppelspur abstimmen, da sie diese Variante nicht mitfinanzieren müssen. Bei einer Tunnellösung als Projektalternative, müsste die Gemeinde Teufen jedoch die Mehrkosten selbst tragen, weshalb das Stimmvolk diese Ausgaben gemäss Kompetenzordnung genehmigen muss.
Ob eine allfällige Initiative, welche die Doppelspur an die Urne bringen möchte, rechtlich überhaupt zulässig ist, wird sich in den nächsten Wochen oder Monaten zeigen.